Wahlrecht für Unionsbürger zur Europawahl
Wahlrecht für Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland zur Europawahl am 7. Juni 2009
Alle ausländischen Unionsbürger und europäischen Sozialdemokraten die in Deutschland an der Wahl der SPD Kandidaten für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen einen Antrag auf Eintragung in ein hiesiges Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger ist mit einem besonderen Vordruck bei der Gemeinde am Wohnort bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (17. Mai 2009) zu stellen.
Alle Informationen unter:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_09/unionsbuerger/